Gemeinsamer Vorstoss der FDP-, SVP- und Die Mitte-EVP-Fraktion
Seit 2024 gelten neue PFAS-Höchstwerte in Fleisch, Fisch und Eiern. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St.Gallen setzt sie bereits restriktiv durch, obwohl der Bund die gesetzlichen Grundlagen und Härtefallmassnahmen für unverschuldet betroffene Betriebe noch nicht einmal geschaffen hat. Damit werden bäuerliche Existenzen bedroht und die St.Galler Landwirtschaft gegenüber anderen Kantonen benachteiligt. Auch das Amt für Umwelt prescht vor: Es beprobt flächendeckend Böden und erhebt frühere Brand- und Löschübungsplätze. Damit drohen Grundeigentümern, Unternehmen und Pächtern Wertverluste und Sanierungspflichten. Die FDP hat deshalb einen fraktionsübergreifenden Vorstoss eingereicht und fordert die Regierung auf, den Vollzug auszusetzen, bis die Lösungen des Bundes greifen.
Seit 2024 gelten bundesrechtliche Höchstwerte für PFAS in Fleisch, Fisch und Eiern. Der Vollzug liegt bei den kantonalen Behörden. Mit der Weisung 2026/1 vom 26. Mai 2026 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Vorgaben präzisiert; seit Juli 2026 werden sie angewendet. In ihrer Botschaft zum III. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz vom 30. Juni 2026 beschreibt die Regierung die Lage im Kanton St.Gallen: Gemäss den Kontrollen des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) überschreiten rund 30 Betriebe die Höchstwerte im Fleisch oder in Eiern, weitere rund 60 liegen bei der Milch über dem EU-Richtwert. Betroffen sind rund 1'700 Hektaren Nutzfläche. Die Belastung geht überwiegend auf die früher zulässige Ausbringung von Klärschlamm zurück und liegt ausserhalb des Verschuldens der Betriebe.
Der aktuelle Vollzug führt zu sofortigen Einkommensausfällen und gefährdet die Liquidität der Betriebe. Praxisversuche zeigen auf Stufe Endprodukt bislang zu wenig Wirkung. Gleichzeitig greifen angekündigte Lösungen erst später: Das Spezialgesetz des Bundes für Härtefälle tritt frühestens 2028 in Kraft; der Aktionsplan PFAS liegt Ende 2027 vor. Die Regierung bezeichnet diese Entwicklungen im zeitlichen Horizont selbst als mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.
Der Bundesrat kündigte die Schaffung eines befristeten Spezialgesetzes für Härtefälle an. Damit anerkennt er selbst, dass die bestehende Rechtslage für die Bewältigung der PFAS-Problematik ungenügend ist und ergänzende gesetzliche Grundlagen erforderlich sind. Der Ständerat hat in der Herbstsession 2026 die Motion Würth (26.3897) angenommen. Sie verlangt, die Weisung 2026/1 so lange auszusetzen, bis die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der PFAS-Strategie des Bundes sowie die angekündigten Unterstützungs- und Härtefallmassnahmen in Kraft sind und ein rechtsgleicher und praxistauglicher Vollzug sichergestellt werden kann. Die Motion ist nun im Nationalrat hängig. Solange die Lösungen des Bundes aber nicht greifen, schafft ein Vollzug irreversible Tatsachen: Tiere werden vorzeitig aus dem Bestand genommen und Betriebe aufgegeben, bevor sie die Chance erhalten, rechtskonform weiter zu produzieren. Für zahlreiche betroffene Betriebe stellt sich sodann die existenzielle Frage, wie sie langfristig ihren Betrieb sichern können. Die Rechtssicherheit gilt es deshalb umfassend zu gewährleisten, nicht nur auf Seiten der Behörden.
Ein weiteres vorschnelles Vorgehen zeigt sich beim Amt für Umwelt. Einerseits werden – ohne dass dafür eine einschlägige gesetzliche Grundlage bestünde und ohne dass der Bund PFAS-Bodenhöchstwerte festgelegt hätte – flächendeckend Beprobungen auf Grundstücken durchgeführt, um die PFAS-Belastung des Bodens festzustellen. Andererseits erhebt das Amt derzeit über die Gemeinden sämtliche Brandereignis- und Löschübungsplätze zurück bis ins Jahr 1965, mit Frist bis Ende Oktober 2026. Zahlreiche Grundstücke könnten so in den Kataster der belasteten Standorte gelangen, bevor die bundesrechtlichen Grundlagen vorliegen. Für die betroffenen Grundeigentümer, Unternehmen und Pächter geht das mit unerwünschten (Rechts)-Folgen einher: Wertverluste, Haftungsstreitigkeiten, Sanierungspflicht, Neubeurteilung von Finanzierungen durch Banken, um nur einige zu nennen.
Wir bitten die Regierung vor diesem Hintergrund um die Beantwortung der nachstehenden Fragen. Indes behalten wir uns ausdrücklich vor, im Rahmen der zweiten Lesung des III. Nachtrags zum Landwirtschaftsgesetz entsprechende Anträge bzw. Aufträge einzubringen.
- Ist die Regierung bereit, den Vollzug der Weisung 2026/1 im Sinne der vom Ständerat angenommenen Motion Würth (26.3897) per sofort oder spätestens nach der Zustimmung des Nationalrats auszusetzen (nicht zuletzt die für das kommende Jahr in Aussicht genommene Beprobung von Fleisch), bis die gesetzlichen Grundlagen sowie die Unterstützungs- und Härtefallmassnahmen des Bundes in Kraft sind?
- Wie stellt die Regierung sicher, dass der Vollzug keine irreversiblen Tatsachen schafft, bevor die ab 2027 vorgesehenen Lösungen des Bundes greifen?
- Wie stellt die Regierung einen rechtsgleichen Vollzug über die Kantonsgrenzen hinweg sicher, damit St.Galler Betriebe gegenüber jenen in anderen Kantonen nicht benachteiligt werden?
- Ist die Regierung bereit, die flächendeckenden Beprobungen, die ohne einschlägige gesetzliche Grundlage und ohne bundesrechtliche PFAS-Bodenhöchstwerte erfolgen, umgehend einzustellen, um bei Grundeigentümern, Unternehmen und Pächtern nicht ohne Not unerwünschte (Rechts-)Folgen hervorzurufen?
- Aus welchen Gründen erhebt das Amt für Umwelt bereits jetzt sämtliche Brandereignis- und Löschübungsplätze zurück bis ins Jahr 1965, bevor die bundesrechtlichen Grundlagen vorliegen, und ist die Regierung bereit, diese Erhebung ebenfalls umgehend einzustellen, um nicht ohne Not unerwünschte (Rechts-)Folgen (vgl. dazu auch Frage Nr. 4) hervorzurufen?