Online-Polizeiposten mit Videokonferenzfunktion prüfen

Interpellation aus der FDP-Kantonsratsfraktion

© Kantonspolizei St.Gallen

Online-Polizeiposten mit Videokonferenzfunktion: Eine Chance für die Kantonspolizei St.Gallen?

Die Digitalisierung eröffnet auch im Bereich der öffentlichen Sicherheit neue Chancen, um Abläufe zu vereinfachen, Ressourcen gezielter einzusetzen und damit die im täglichen Einsatz stehenden Polizeipatrouillen wirksam zu stärken.

Die Kantonspolizei Zürich hat im Juli 2024 einen Online-Polizeiposten mit Videokonferenz-Funktion eingeführt und diesen ein Jahr lang getestet. Das Pilotprojekt stiess auf hohe Nachfrage und positive Resonanz in der Bevölkerung. Während der Versuchsphase nutzten rund 2000 Personen das neue Angebot, wobei über 1750 Anzeigen erstattet und rund 230 polizeiliche Beratungen durchgeführt werden konnten. Seit Februar 2025 unterstützt auch die Stadtpolizei Zürich das Angebot personell, sodass der Online-Polizeiposten per Juli 2025 definitiv eingeführt worden ist.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Bevölkerung kann Delikte online anzeigen, ohne an die Öffnungszeiten physischer Polizeiposten gebunden zu sein. Gleichzeitig entlastet die digitale Anzeigenaufnahme die klassischen Schalter und schafft Zeit für operative Polizeiarbeit vor Ort. Darüber hinaus ergänzt das Angebot das bestehende Portal «Suisse ePolice», das seit Jahren in bestimmten Deliktsbereichen genutzt wird.

Auch im Kanton St.Gallen steht die Polizei in verschiedenen Regionen unter Druck: Der administrative Aufwand bleibt hoch, Polizeiposten verfügen über eingeschränkte Öffnungszeiten, und die Rekrutierung von qualifiziertem Personal gestaltet sich zunehmend anspruchsvoll. Angesichts dieser Herausforderungen stellt sich die Frage, ob ein Online-Polizeiposten mit Videokonferenz auch für die Kantonspolizei St.Gallen einen Mehrwert bieten kann – sei es zur Effizienzsteigerung, zur Entlastung der Mitarbeitenden oder zur Verbesserung der Erreichbarkeit für die Bevölkerung.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche administrativen Aufgaben sowie welche Delikts- und Anliegenkategorien eignen sich aus Sicht der Regierung für eine videobasierte Abwicklung, welches Entlastungspotenzial für die Polizeiposten ergibt sich und inwiefern kann dadurch die Erreichbarkeit der Polizei für die Bevölkerung, vor allem zu Randzeiten, verbessert werden?
  2. Welche Erkenntnisse aus dem Zürcher Pilotprojekt – insbesondere zur Nutzung, Entlastung und Akzeptanz – sind aus Sicht der Regierung auf den Kanton St.Gallen übertragbar?
  3. Welche rechtlichen und organisatorischen Anpassungen wären notwendig, um eine videobasierte Anzeigenaufnahme rechtskonform einzuführen, und in welchem zeitlichen Rahmen könnte dies geprüft werden?
  4. Wie beurteilt die Regierung die Möglichkeit, bestehende technische Lösungen oder Plattformen – beispielsweise aus Zürich – zu übernehmen oder gemeinsam weiterzuentwickeln, um Kosten, Risiken und Entwicklungsaufwand zu reduzieren?
  5. Wird die Einführung eines Online-Polizeipostens mit Videokonferenzfunktion im Bericht Polizeiliche Sicherheit im Kanton St.Gallen behandelt? Falls nicht, aus welchen Gründen und ist eine Ergänzung geplant?