Im Jahr 2023 verpasste es SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, frühzeitig realistische Lösungen für die Erstunterbringung von Asylsuchenden auszuarbeiten. Im Anschluss war der Bund im Spätsommer notfallmässig auf die Unterstützung der Kantone angewiesen. Trotz Nachtragskredit auf Bundesebene droht auch 2024 ein ähnliches Notszenario: Die Auslastung der Asylzentren ist sehr hoch, die Asylverfahren dauern zu lange und die globalen Krisenherde zeigen keine Anzeichen auf Entschärfung. Vor diesem Hintergrund reichte die FDP, die sich seit jeher für eine harte aber faire Asylpolitik einsetzt, zu Beginn der Sommersession eine Interpellation ein.
Im Jahr 2023 wurden 30'223 Asylgesuche in der Schweiz gestellt. Für die Erstunterbringung der Asylsuchenden ist gemäss geltender Asylgesetzgebung der Bund zuständig. Dass dieser seiner Aufgabe gerade mit Blick auf sprunghaft ansteigende Asylzahlen nicht zuverlässig gerecht werden kann, zeigte das vergangene Jahr anschaulich auf, als im Spätsommer tausende Betten für Asylsuchende fehlten. Die damalige Asylchefin und SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider verpasste es nämlich, frühzeitig realistische Lösungen auszuarbeiten und war im Anschluss auf die Unterstützung der Kantone angewiesen.
Im Jahr 2024 rechnet das Staatssekretariat für Migration (SEM) wiederum mit 30'000 Asylgesuchen. Unter den jetzigen Voraussetzungen ist die Gefahr gross, dass ein ähnliches Notszenario wie im Vorjahr eintreffen könnte: Die Auslastung der Asylzentren ist bereits jetzt sehr hoch, die Asylverfahren dauern nach wie vor zu lange und die globalen Krisenherde zeigen keine Anzeichen einer Entschärfung. Wenig überraschend würden derzeit laut in den Medien zitierten Protokollen des Sonderstabs Asyl für die im Herbst 2024 erwartete Spitzenbelastung rund 2'500 Betten fehlen.
Trotz beschlossenem Nachtragskredit auf Bundesebene werden diese Kapazitätsengpässe in den Bundeszentren ohne vorausschauende Planung und Gegenmassnahmen früher oder später zu einer erheblichen Zusatzbelastung der Kantone und Gemeinden führen, da Asylsuchende in solchen Fällen ausnahmsweise auf die Kantone verteilt werden könnten. Aus Sicht der FDP, die sich seit jeher für eine harte aber faire Asylpolitik einsetzt, wäre dies fatal. Die vorzeitige Zuweisung an die Kantone würde nämlich nicht nur zu erheblichen Mehrkosten führen, sondern insbesondere auch die einzelnen Asylverfahren ausbremsen. Asylsuchende müssten trotz kantonaler Unterbringung für jeden Verfahrensschritt zu einem Bundesasylzentrum reisen, was den Asylprozess massiv verlangsamen und die Kantone vor grosse Probleme stellen würde.
Die Regierung bitten wir vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie schätzt die Regierung das Risiko eines erneuten sprunghaften Anstiegs der Asylgesuche in diesem Herbst ein?
- Geht die Regierung davon aus, dass die Kantone den Bund wiederum kurzfristig zur Überbrückung von Kapazitätsengpässen unterstützen müssen oder gar vorzeitige Zuweisungen erfolgen könnten?
- Ist die Regierung beim Bund bezüglich der Risiken eines sprunghaften Anstiegs der Asylgesuche im Herbst vorstellig geworden?
- Mit welchen Massnahmen möchte der Bund den drohenden Kapazitätsengpässen entgegenwirken? Wie beurteilt die Regierung diese Massnahmen?
- Wie wirkt sich die vorzeitige Zuweisung von Asylsuchenden an die Kantone auf den Kanton St.Gallen beziehungsweise die St.Galler Gemeinden aus?»
03.06.2024 / FDP-Fraktion