Kantonsrat
Der Kantonsrat ist die oberste Gewalt
Wie in jedem demokratischen Staatswesen ist im Kanton St.Gallen die Staatsgewalt dreigeteilt: Die erste Gewalt (Legislative oder gesetzgebende Gewalt) ist das Parlament. Die zweite Gewalt (Exekutive oder ausführende Gewalt) ist die Regierung. Die dritte Gewalt (rechtsprechende oder richterliche Gewalt) ist die Justiz.
Der Kantonsrat ist die oberste Gewalt im Staat, weil er das Volk, genauer die Stimmberechtigten vertritt. Ihnen stünde es eigentlich zu, die Kantonsverfassung und die Gesetze zu erlassen und zahlreiche andere Aufgaben zu erfüllen. Alles und jedes den Stimmberechtigten zu unterbreiten, ist aber unmöglich. Deshalb ist der Kantonsrat als Volksvertretung geschaffen worden. Er erfüllt alle Aufgaben stellvertretend für das Volk.
Die Mitsprache der Stimmberechtigten ist trotzdem auf verschiedene Arten gewahrt. Das wichtigste Mitspracherecht des Volkes ist das Wahlrecht. Alle vier Jahre werden die Stimmberechtigten an die Urnen gerufen, um die 120 Mitglieder des Kantonsrates neu zu wählen.
Der Kantonsrat ist die oberste Gewalt im Staat, weil er das Volk, genauer die Stimmberechtigten vertritt. Ihnen stünde es eigentlich zu, die Kantonsverfassung und die Gesetze zu erlassen und zahlreiche andere Aufgaben zu erfüllen. Alles und jedes den Stimmberechtigten zu unterbreiten, ist aber unmöglich. Deshalb ist der Kantonsrat als Volksvertretung geschaffen worden. Er erfüllt alle Aufgaben stellvertretend für das Volk.
Die Mitsprache der Stimmberechtigten ist trotzdem auf verschiedene Arten gewahrt. Das wichtigste Mitspracherecht des Volkes ist das Wahlrecht. Alle vier Jahre werden die Stimmberechtigten an die Urnen gerufen, um die 120 Mitglieder des Kantonsrates neu zu wählen.
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Aufgaben des Kantonsrates
Aufgaben und Zuständigkeit des Kantonsrates sind wie jene von Regierung und Justiz in der Kantonsverfassung detailliert geregelt. In seinen Aufgabenbereich fallen beispielsweise:
- Erlass von Verfassung und Gesetzen;
- Genehmigung der Jahresrechnung und Beschlussfassung über den Voranschlag des Kantons;
- Festsetzung des Steuerfusses und anderer Abgaben;
- Beschlussfassung über Projekt und Kreditgewährung bei grossen Bauvorhaben und anderen Sachgeschäften;
- Kontrolle und Überwachung von Regierung, Verwaltung und selbständigen staatlichen Institutionen sowie der Justizverwaltung;
- Beschlussfassung über die Besoldungsordnungen für das Staatspersonal und die Lehrerschaft der Volksschulen.




